
Das ius honorarium (Amtsrecht) ist das Recht, das im Römischen Reich von den Inhabern der republikanischen Ehrenämter, besonders aber vom Prätor, ausgeübt wurde, um damit das ius civile zu unterstützen, zu ergänzen und gegebenenfalls zu korrigieren. Das wichtigste Instrument hierbei war das Edikt, in dem der Prätor ankündigte, auf welche W...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Ius_honorarium
Keine exakte Übereinkunft gefunden.